Seit Polens Beitritt in die EU im Jahre 2004, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für ambulante Kuren im EU-Ausland dh. auch in Kolberg, dem größten und bekanntesten Kurort Polens, zu beantragen. Deutsche Versicherungsnehmer erhalten pro Tag derzeit EUR 13,00 Zuschuss (Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung), wenn alle Premissen erfüllt wurden. Nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und Verordnung einer Kur, kann der Kurort grundsätzlich frei gewählt werden. Der Kurantrag bei Ihrer Krankenasse soll jedoch sinnvollerweise im Einvernehmen mit Ihrem Arzt eingereicht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Kurgast die Gesamtkosten des Kuraufenthaltes zunächst selbst trägt. Die Erstattung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der Bescheinigung über die in Anspruch genommenen Anwendungen. Die Kurhäuser und -hotels kennen die Prozedur und stellen entsprechende Bescheinigungen aus.
Bei weiteren Fragen empfiehlt es sich mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten.
Zusammenfassung: Ambulante Vorsorge beantragen
Es ist dringend erforderlich, dass Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt sprechen. Insofern auch Ihr Hausarzt eine ambulante bzw. offene Badekur für notwendig hält, wird er zusammen mit Ihnen den Kurantrag ausfüllen.
Der Kurantrag besteht aus mehrere Partien:
- Krankheiten: aufgrund welcher Krankheiten/Beschwerden soll der Kurantrag bestätigt werden?
- Anforderungen an den Kurort: welche Kompetenzen sollten die Ärzte aufweisen und wie sollte die Kureinrichtung beschaffen sein?
- Persönliche Daten: Name, Alter, Vorbelastungen etc.
Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, Ihren bevorzugten Kurort anzugeben.
Auch Ihr Arzt wird ein Dokument ausfüllen. Verständigen Sie sich darauf, dass er in diesem den gleichen Kurort empfiehlt und seine Empfehlung begründet.
In der Regel ist es so, dass der Hausarzt den Antrag der Krankenkasse zukommen lässt. Achten Sie darauf, dass neben dem Antrag auch Kopien sämtlicher Befunde oder Diagnosen, die Ihren Antrag begründen, beiliegen.
Der Kurantrag wird Ihnen über die Krankenkasse oder durch Ihren Arzt übergeben. Öffentlich, zum Beispiel im Internet, ist solch ein Formular nicht zu finden.
Von der Prüfung bis zur Bestätigung werden Wochen vergehen. Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, ohne dass Sie zu einem Gesundheitscheck eingeladen wurden, können Sie in Widerspruch gehen. Auch hier ist es wichtig, sich mit dem Hausarzt abzusprechen.
Wird der Antrag angenommen, müssen Sie Ihre Kur innerhalb von vier Monaten antreten. Sonst verfällt der Anspruch wieder.
Für eine durch die Krankenkasse bestätigte Kur muss in der Regel kein Urlaub genommen werden. Es wird Ihnen für diese Zeit ein Attest ausgestellt. Bei Unsicherheit in dieser Angelegenheit sollten Sie bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Beitrag entstand mit besonderer Unterstützung von Cathrin Kreuseler.
Weitere Infos über offene Badekuren finden Sie direkt auf der Seite der Autorin: http://www.kreuseler-foehr.de/offene-badekur.html