Das Stadtamt Kolberg gab bekannt, dass ab dem 01. Mai 2009 die kostenpflichtigen Parkzonen auf dem Gemeindegebiet der Stadtverkehr Kolberg GmbH der Verwaltung übergeben wurden. Im Zusammenhang damit sollen alle Angelegenheiten, die das Funktionieren und die Erhebung von Gebühren in den kostenpflichtigen Parkzonen auf dem Gebiet der Gemeinde Kolberg betreffen im Stadtverkehr Kolberg GmbH, mit dem Sitz in Kolberg, Solnastr. 2 (Tel. 094 35 175 48) erledigt werden.
KOSTENPFLICHTIGE PARKZONEN AUF DEM GEBIET DER GEMEINDE KOLBERG
Die Einzelgebühren für die festgelegten, allgemein zugänglichen Parkflächen werden an den Parkscheinautomaten erhoben, indem man nach dem Geldeinwerfen einen Parkschein entnimmt.
Parkzone "ŚRÓDMIEŚCIE" („Stadtmitte”) umfasst folgende Straßen: Budowlana, Unii Lubelskiej, Kolejowa, Solna, Bulwar Marynarzy Okrętów Pogranicza, Rzeczna. In der Parkzone „Stadtmitte” wurden ca. 300 kostenpflichtige Parkplätze in dem Bereich der nachfolgend genannten Strassen festgelegt:
Armii Krajowej (Kaufhaus BRYZA)
Armii Krajowej (hinter der Kreuzung mit der Dubois - Straße)
Armii Krajowej (hinter der Kreuzung mit der Łopuskiego - Straße)
Mariacka - (2 Straßenstrecken; hinter der Katedralna-Straße, hinter dem Kaufhaus BRYZA)
Plac Ratuszowy
Ratuszowa
Giełdowa
Dubois
Katedralna
Dworcowa (am Postamt)
Dworcowa (gegenüber dem Hotel Skanpol)
Kolejowa (am Bahnhof)
Łopuskiego (an der Strecke von der Armii Krajowej-Straße bis zum Kino Wybrzeże - betrifft beide Straβenseiten)
Łopuskiego (gegenüber dem Zespół Szkół Ekonomiczno-Hotelarskich)
Walki Młodych
Sybiraków
Parkzone "PORT" („Hafen”) umfasst folgende Straβen: Portowa, Spacerowa, Towarowa, Morska, Obrońców Westerplatte. In der Parkzone "Hafen" wurden 366 kostenpflichtige Parkplätze in dem Bereich der nachfolgend genannten Straβen festgelgt:
Portowa
Spacerowa
Towarowa
Obrońców Westerplatte
Mickiewicza
Gebührenpflicht auf öffentlichen Straβen im festgelegten Bereich bestehen werktags Montag bis Samstag in der Zeit folgende Tarife:
von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Zeitraum vom 1.Juni bis zum 31.August
von 09:00 Uhr bis 18:00 im Zeitraum vom 1.September bis zum 31. Mai
TARIFE FÜR KOSTENPFLICHTIGE PARKFLÄCHEN IM GEBIET DER STADT KOLBERG
Parkdauer Gebühr
je angefangene halbe Stunde 1,00 Zloty
je erste angefangene Stunde 2,00 Zloty
je zweite angefangene Stunde 2,20 Zloty
je dritte angefangene Stunde 2,40 Zloty
je vierte und weitere angefangene Stunden 2,00 Zloty
Monatsparkschein 200,00 Zloty
Zweiwochenparkschein 100,00 Zloty
zusätzliche Gebühr für unbezahltes Parken in der kostenpflichtigen Parkzone 50,00 Zloty
In dem Fall, dass eine zusätzliche Parkgebühr bis zum Ende des folgenden Tages des Ausstellungstages einer zusätzlichen Gebühr notwendig sein sollte, wird sich die Höhe der Tarifrate um 25,00 Zloty verringern. Die Höhe der Tarife für das Parken in den kostenpflichtigen Parkzonen und die Zeiten der Gebührerhebung bestimmt der Beschluss des Stadtrates Nr. XXXII/433/09 vom 15. April 2009 über die Festsetzung der kostenpflichtigen Parkzonen und Gebühren für das Parken der Kraftfahrzeuge auf den öffentlichen Straβen im Gebiet der Gemeinde Stadt Kolberg sowie die Art und Weise der Gebührerhebung (mit späteren Änderungen).